Ablauf

Zu Beginn einer Therapie finden zunächst bis zu fünf so genannte probatorische Sitzungen statt, bei der wir uns kennenlernen können und ich überprüfen kann, ob und welche psychische Störung bei Ihnen vorliegt. Je nachdem, auf welche Behandlungsziele wir uns gemeinsam einigen, beantrage ich dann bei Ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen). In der Regel treffe ich mich mit Ihnen einmal wöchentlich. Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten, eine Gruppensitzung 100 Minuten.

 

Kosten

Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit.

Selbstzahler
Es ist auch möglich, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. In diesem Falle werden keine Daten an die Krankenkassen weitergegeben. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

Private Krankenkassen/Beihilfe
Aus organisatorischen Gründen ist die Behandlung von Privatpatient*innen nicht möglich.